Der Frankfurter Osthafen

Stadtrundgang

Beschreibung

Rundgang über das Gelände des Osthafens. 

In der Handelsstadt Frankfurt hat die Mainschifffahrt eine lange Tradition. Bereits Anfang des 12. Jahrhunderts verkehrten die ersten Marktschiffe. 2012 feierte der Frankfurter Osthafen 100-jähriges Bestehen.
Der Hafen Frankfurt ist noch immer ein wichtiger Knotenpunkt für die größten europäischen Wasserstraßen, Fernstraßen und Schienenverbindungen. Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts ist der Osthafen Frankfurt zudem Containerumschlagplatz.

Treffpunkt:
HFM Lindleystraße 14 - ein anderer Treffpunkt ist aus sicherheitstechnischen Gründen für diesen Rundgang nicht möglich.

Orte:
Während des eineinhalbstündigen Rundgangs besichtigen Sie die historischen und stets genutzten Nord- und Südbecken mit den verschiedenen Kaianlagen. Weiter geht es zwischen den Containernstraßen Richtung Honsellbrücke. Von dort bietet sich eine spannende Perspektive auf den Neubau der Europäischen Zentralbank und den neu entstehenden Hafenpark.

Konditionen/Extras

Bitte beachten:

  • Die Route ist nicht barrierefrei.
  • Führungen auf dem Osthafengelände sind ausschließlich Mo.-Do. von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr buchbar, freitags von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Der späteste Beginn ist somit Mo.-Do. um 14.30 Uhr und Fr. bis 12.30 Uhr möglich.

Beim Betreten des Geländes gelten folgende Sicherheitsanweisungen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH:

  • Es sind flache feste Schuhe zu tragen.
  • Warnwesten sind von allen Führungsteilnehmern während der Führung zu tragen. Warnwesten können vor Ort bei der Hafenmeisterei ausgeliehen werden.
  • Den Anweisungen der Hafenmeisterei, des Hafenordnungsdienstes und des Hafenbahnpersonals ist Folge zu leisten.
  • Achten Sie bitte auf folgende Gefahren: Bspw. stellen Aufleger von Lkw in Parkbuchten ein hohes Verletzungsrisiko für Fußgänger dar.
  • Beim Überqueren von Gleisen ist besondere Vorsicht geboten. Teile der Gleisanlage, die ein sicheres Gehen und Stehen nicht ermöglichen, wie Schienen oder Weichen, dürfen nicht betreten werden.
  • Gleise dürfen nur dort überquert werden, wo ausreichende Sicht vorhanden ist und sich kein Schienenfahrzeug nähert.
  • Es gibt Bereiche von Kaimauern, die nicht durch ein Geländer gesichert sind. Dort ist besondere Vorsicht geboten.
  • Bei kalten Temperaturen ist der Winter- bzw. Räumdienst nicht auf allen Wegen aktiv. Daher besteht auf einigen Wegen die Gefahr von Eisglätte.
  • Firmengelände dürfen ohne vorherige Zustimmung der Firma weder betreten noch gefilmt oder fotografiert werden.