Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regeln und Hinweise, die für die Veranstaltungssicherheit festgelegt wurden, um eine Gefährdung von Personen oder die Beschädigung von Sachwerten zu vermeiden und einen störungsfreien und fröhlichen Ablauf der UEFA EURO 24 in der Host City Frankfurt am Main zu gewährleisten.
1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt vom 13.06. bis 15.07.2024 für die Fan Zone Mainufer.
2. Ge- und Verbote, Hinweise Beim Betreten des eingezäunten Bereichs (Big Screen-Bereich) werden folgende Regeln und Hinweise akzeptiert:
2.1
Für den Big Screen-Bereich gibt es eine Höchstgrenze an zugelassenen Personen. Sind diese Kapazitäten ausgeschöpft, wird weiteren Personen der Zutritt nicht mehr gestattet. Es besteht kein Anspruch auf Wiedereinlass.
2.2
Der gesamte Big Screen-Bereich wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
2.3
Besucher*innen der UEFA EURO 2024™ Fan Zone nehmen zur Kenntnis, dass ihre Stimme und ihr Abbild während ihres Aufenthalts in der Fan Zone aufgezeichnet und unentgeltlich in Bild-, Ton- und audiovisuellem Material im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024™ verwendet werden können, sei es zeitgleich oder zu einem späteren Zeitpunkt.
2.4
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder belästigt wird. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Begeht eine Person Straftaten (z. B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird diese Person sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen. Sämtliche Straftaten werden zur Anzeige gebracht. Wer schuldhaft gegen diese Hausordnung verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
2.5
Das Hausrecht des Veranstalters wird durch den Veranstalter und den Ordnungsdienst ausgeübt. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Ordnungsdienst für einen oder mehrere Tage vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
2.6
Es erfolgen Zugangskontrollen in Form von Taschen- und Personenkontrollen.
Zu verbotenen Gegenständen gehören u. a.:
(a) Schusswaffen, Messer, jeglicher Art, sowie Hieb-, Stich- und sonstige Waffen jeder Art
(b) Sägen, Äxte, Beile und gefährliche Werkzeuge oder Gegenstände jeder Art
(c) Hochentzündliche Dosen wie Deo, Haarspray und Tierabwehrspray
(d) Sperrige Gegenstände (z. B. Schirme und Stühle jeder Art)
(e) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und sonstige pyrotechnische Gegenstände
(f) Rucksäcke, Taschen und vergleichbare Gegenstände größer als DIN A4
(g) Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 m sind und/oder deren Durchmesser mehr als 10 mm beträgt
(h) Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente, sowie Musikinstrumente und Vuvuzelas